RedFly WiFi (neues Layout) an Mega

sth77:

AnNaAF79:
Brauchst Du als Referenz noch mehr Urteile als das vom OLG Frankfurt (s.o.)?
Die Rücknahme von "nur OVP" Ware ist im Fernabsatz nicht rechtmäßig, Punkt.

Dabei handelt es sich um ein unabdingbares Recht (wenn Du weißt was das bedeutet); AGB hin oder her...

Das ist richtig, aber beinhaltet noch nicht die Verwurstelung der Ware mittels ungeeigneter Header mit (möglicherweise) falschem Lötzinn... :wink:

Du bist lustig; genau diese Header wurden mitgeliefert.
Aber auch das hast Du noch nicht mitgekriegt :slight_smile:

Außerdem ging es auch um den Rückversand aller Bauteile AUSSER das an dem bereits rumgelötet wurde; den entscheidenden Punkt hast glaub auch noch überlesen.

Das gilt so auch für viele Arten elekronischer Bauteile (Urteil des OLG Dresden hat auch das nochmal explizit dargestellt).
Vom Widerrufsrecht nach FernAbsG per se ausgeschlossen sind nur wenige Dinge; das kannst Du gerne selbst nachlesen: FernAbsG §1 Abs. 3

Das Fernabsatzgesetz wurde meines Kenntnisstandes schon vor 10 Jahren ins BGB übernommen, also beziehe dich doch besser auf Dinge, die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuell waren bzw. sind.

Natürlich wurde das FernAbsG ins BGB integriert, deswegen schrieb ich auch zuerst BGB und hab dann (den Beitrag editiert), ums Dir leichter zu machen, direkt auf das FernAbsG verwiesen.
Die zitierte Stelle ist insoweit korrekt :slight_smile:

Fix lieber mal Dein Impressum wenn Du Dich in der Jurisprudenz so gut auskennst :slight_smile:

Ich denke wir legen die Diskussion mal bei, das bringt ja nichts.
Aber von Deinen Annahmen war keine wirklich richtig, okay, bist auf die dass ich vllt kein Profilöter bin...
Und auf Basis vieler falscher Annahmen ist das ziehen richtiger Schlüsse mitunter schwierig :slight_smile:

Ich schlage nun einfach mal die Friedenspfeife vor... ich bin von dem ganzen eh gefrustet genug, da brauch ich nicht noch eine Diskussion wie diese die keinem was brint :slight_smile: