Du hast den AGB zugestimmt, die genau solch einen Fall bzgl. versiegelter/verpackter Ware auch abdecken.[/li][/list]
Du fasst zusammen auf Basis dessen was Du hier rausgelesen hast, sehr schön.
Was alles nebenher lief ist Dir nicht bekannt.
Die Aussage oben zeigt auf dass Du von juristischen Fakten keine Ahnung hast; in dem Fall würde ich mich etwas zurückhalten.
Brauchst Du als Referenz noch mehr Urteile als das vom OLG Frankfurt (s.o.)?
Die Rücknahme von "nur OVP" Ware ist im Fernabsatz nicht rechtmäßig, Punkt.
Dabei handelt es sich um ein unabdingbares Recht (wenn Du weißt was das bedeutet); AGB hin oder her...
Das gilt so auch für viele Arten elekronischer Bauteile (Urteil des OLG Dresden hat auch das nochmal explizit dargestellt).
Vom Widerrufsrecht nach FernAbsG per se ausgeschlossen sind nur wenige Dinge; das kannst Du gerne selbst nachlesen: FernAbsG §1 Abs. 3
Header angelötet die nicht einmal alle Anschlüsse abdecken: Ja, warum nur? Auch das hast Du also noch nicht "verstanden"; bestell das Teil mal, dann weißt Du wieso!
Bleihaltiges Lötzinn: Nein!
Soviele falsche Annahmen in einer Message muss man erstmal hinbekommen!
Der Support ist soweit einwandfrei, was anderes habe ich nie behauptet.
Wenn aber alle Hilfe nichts bringt und ein Gerät nicht funktioniert wie man es erwarten darf darf hilft auch Support nicht insb wenn der Support bis auf die letzte Supportnachricht nur Vorschläge macht die man bereits ausprobiert hat.
Mal drüber nachgedacht wieso nicht klar war wie das Teil auf den Mega kommt?
Weil weder PINs beschrieben waren, noch irgendeine Anleitung beilag oder online verfügbar war.
Achja, Dein Blog hat nichtmal ein Impressum - solltest mal fixen

Und bevor Du sagst dass Du das als Privatmann nicht braucht: Schon wieder falsch

Aber das weißt Du ja bestimmt alles
