Beim Einschalten blinkt er in Deutschland nach § 54 StVZO bzw. ECE-R 48, in der Schweiz nach Art. 79 Abs. 2 VTS auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Lichterscheinungen pro Minute ± 30). Nach Betätigen des Fahrtrichtungsschalters muss das erste Aufleuchten des Blinklichtes nach spätestens einer Sekunde und das Verlöschen nach spätestens eineinhalb Sekunden erfolgen.
Der Blinkgeber muss nach ECE-R 6 so takten, dass die Hellzeit der Blinkleuchten gemessen bei 95 % der maximalen Lichtstärke mehr als 0,3 Sekunden beträgt. Es ist nicht erforderlich, dass der Blinkrhythmus mit der sogenannten Hellphase beginnt.