Ich weiß ja nicht wo du gesucht hast, aber Grundsätzlich ist alles was Metall ist zu erden. Erst recht die Unterkonstruktion der PV.
Zum Potentialausgleich reicht 4²-6³, wenn Blitzschutz dann 16².
Die Frage stellt sich mit der Anlagenkonstruktion.
Das Stichwort heisst SELV
Liegt die Betriebsspannung der Module - auch in Summe, wenn in Reihe geschaltet! - innerhalb der Grenze der Kleinspannung, kann darauf verzichtet werden.
Darüber hinaus "kommt drauf an".
Eine Erdung ist meisst nicht erforderlich, ein Potentialausgleich schon eher.
Im Falle des Blitzschutzes gelten noch ganz andere Bedingungen.
Da wird mit Kugelmodellen gearbeitet und die Erforderlichkeit ergibt sich aus dem bisherigen Schutzkonzept.
Ist das Haus nicht mit einem Blitzschutz ausgestattet, fehlt es in der Regel an der Erforderlichkeit. Der Balkon wird ja nicht an der Dachhaut enden.
@my_xy_projekt: Der TO schreibt von Dach, Du aber von Balkon, da ergibt sich für mich ein Unterschied, oder?
Den Wohngebäude- und Hausratversicherer fragen, denn der muß ja einen eventuellen Schaden zahlen. Tut er aber nicht, wenn irgendein Prüfzeichen fehlt oder was auch immer.
Meine Wohngebäudeversicherung zahlt beispielsweise nur bei vorhandenem Blitzschutz auf dem Dach.
Ein Balkonkraftwerk auf dem Dach könnte eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung darstellen, auch das würde ich mit dem Versicherer klären.
Aus dem Bauch raus würde ich alles aus Metall auf dem Dach an die Erde der Satschüssel anschließen.
Wenn diese nur über den Schirm des Sat-Kabels "geerdet" ist, besser nicht
Wenn ein BKW auf dem Dach dazu führt, dass nun eine Blitzschutzanlage erforderlich wird, ist egal was du machst: die Versicherung wird -mindestens bei einem Blitzeinschlag- nicht zahlen, wenn du das selber gebaut hast.
Danke euch
Es ist alles nicht so einfach, wie ich dachte, wenn man es „richtig“ machen will.
Ich hatte bei der Gebäudeversicherung angerufen, die haben mich an den Fachberater verwiesen. Da rufe ich die Woche mal an…
Bin gespannt!