@my_xy_projekt: Der TO schreibt von Dach, Du aber von Balkon, da ergibt sich für mich ein Unterschied, oder?
Den Wohngebäude- und Hausratversicherer fragen, denn der muß ja einen eventuellen Schaden zahlen. Tut er aber nicht, wenn irgendein Prüfzeichen fehlt oder was auch immer.
Meine Wohngebäudeversicherung zahlt beispielsweise nur bei vorhandenem Blitzschutz auf dem Dach.
Ein Balkonkraftwerk auf dem Dach könnte eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung darstellen, auch das würde ich mit dem Versicherer klären.
Aus dem Bauch raus würde ich alles aus Metall auf dem Dach an die Erde der Satschüssel anschließen.