OT: mit 2V bis 7V wechselstrom eine rück-/brems-leuchte betreiben

Fahrradrücklichter sind ebenso unzulässig, wie selbst gebautes.

Ich hab nun schon 8 Jahre weder Ptobleme bei der HU noch bei der Polizei.... Davor aber so manch heikle Situation durch kaum erkennbares Bremslicht.

Die org. Glühlampe an rinem Stepup Wandler zu betreiben wird am Strombedarf scheitern. Bei 1,5V fließen gut 20A. Bei LEDs reicht 1/10.