OT: mit 2V bis 7V wechselstrom eine rück-/brems-leuchte betreiben

MaHa76:
Fahrradrücklichter sind ebenso unzulässig, wie selbst gebautes.

Ein fest angebautes ja.
Ein Rücklicht, das ohne Werkzeug entfernt werden kann, zählt nicht als Teil des Fahrzeuges. (Das Originallicht muss natürlich dran bleiben)

Wie das allerdings die ÖStVZO (oder wie auch immer das heißt) sieht, weiß ich nicht.

Einfach ein zusätzliches, batteriebetriebenes Fahrradrücklicht dranklipsen ist sicher die schnellste Methode.
Aber auch die basteltechnisch am unbefriedigendste. :slight_smile: