guntherb:
Grundsatzfrage: StVZO konform?
Der Fragesteller wohnt nicht im Geltungsbereich der deutschen StVZO, da gelten andere Regeln.
Mein Tipp aus Autobastlerzeiten: Ich habe beim TÜV nachgefragt. Da bekommt man eine verläßliche Auskunft. Und bei polizeilicher Skepsis konnte ich mit dem Brustton der Überzeugung sagen: "Der vom TÜV war damit einverstanden!" Hat immer funktioniert. Darüberhinaus geht auch die Einzelabnahme beim TÜV. Das ist dann eher eine Preisfrage.
Die Polizei schaut hauptsächlich auf die Funktion. Was angebaut ist, muß funktionieren. Kaum wahrscheinlich, daß sie die Rückleuchte zerlegen.