Motorradblinker Steuerung

Darf man das denn an einem Motorrad machen?

Das wird im Schadensfall vom Gutachter untersucht und der Richter wird es entscheiden.
(die Versicherung reibt sich jetzt schon die Hände, sowas brauchen die vor Gericht)

Der übliche Kesselprüfer wird das bei seiner alle 2 Jahre durchgeführten Durchsicht sicherlich wohlwollend ausblenden.
Dem reicht es, wenn es blinkt! (mit der richtigen Frequenz)
Sagt man ihm allerdings, er solle das eintragen, dann wird er einem den Stinkefinger zeigen.
Ist es doch mit einem recht großem Aufwand verbunden, beim KBA eine ABE zu erwirken.

Heute redest Du schön blumig.
:cherry_blossom:

:wink:

Nachdem die Rechtsabteilung des Forums ihre Arbeit getan hat, können wir uns nun wieder dem Spaß widmen.

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Das habe ich extra nicht gemacht. Weil es dann u. U. erst nach Sekunden angeht

Wurde nicht hier ein 6V VW Käfer erwähnt?
Einer der großen Fortschritte der Menschheitsgeschichte war, dass später (12V Version ?) der Blinker mit der Hell-Phase startete.

Den Ausdruck "Quantensprung" gab es schon vorher, die Bedeutung hat sich zu jener Zeit invertiert.

Und viel später kam USB-C, wo man den Stecker in beiden Richtungen einstecken kann.

Hmmm....
Ich glaube, der Übergang vom Winker zum Blinker war viel maßgeblicher.
Der Rest, ist nur Gefummel an Details.
Siehe: kfz-tech.de

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Der USB-C kommt jetzt sogar beim iPhone, weil er so ein Quantensprung war :smiley:

Das ergibt für mich keinen Sinn, das Blinken sollte m. E. sofort starten.

Wenn was passiert und ich nicht gewarnt habe, mache ich mich moralisch und eventuell auch rechtlich mitschuldig. Ich bastle, solange ich einen Schraubendreher in der Handhalten kann, aber man muß seine Grenzen kennen und sich bei Bedarf fachkundigen Rat einholen. Mehr verlange ich nicht :slightly_smiling_face:

Motorradfahrer wissen im Allgemeinen, wie gefährlich ihr Hobby ist und wollen das Risiko sicherlich nicht unnötig erhöhen.

Es ist viele Jahrzehnte her, daher ist meine Erinnerung lückenhaft, aber bei einem Bimetall fließt zunächst Strom durch Bimetall und Glühbirne, das Metall erwärmt und biegt sich, öffnet dadurch den Stromkreis, der wärmende Strom wird unterbrochen und das Metall biegt sich zurück. Daher müßte das Blinken mit einem Leuchten angefangen haben.

Wenn ich das nächste Mal einen 6V-Käfer sehe, frage ich mal, ob ich den Blinker ausprobieren darf, so er original ist.

Die Schlußfolgerung ist falsch.

Nein, nicht wegen Quantensprung, sondern weil die EU auch da was sagen und regulieren möchte. Die haben ja sonst nix, worüber sie mal nachdenken könnten, darum kommen dann halt solche Dinge raus. Die Hersteller müssen sich da für den EU-Markt einfach beugen, oder halt eben ihre Produkte vom EU Markt nehmen.
Natürlich ist es nicht schlecht, wenns da irgendwann nur noch einen einzigen Ladestecker gibt ind man nicht dauernd 4 versch. Ladekabel haben muss.
Kann mir allerdings gut vorstellen, wenn da dann ALLE hersteller das so gemacht haben und keine Gräte mehr mit enem anderen Ladekabel exisiteiren, also auch nicht mehr in den Haushalten, kommt dann die order, dass alle geräte nur noch induktiv geladen oder betrieben werden sollen, damit wieder alle umstellen müssen.

Sollte ja auch eher Ironie sein, sorry, wenn es nicht so rüberkam :stuck_out_tongue_winking_eye:

Das ist die übliche EU Basher Propaganda.

Bestreite ich. Generell kannst Du das nicht sagen. Es gibt solche und andere die verantwortungslos und leichtsinnig sind.

Wie kann der TO, der so falsch programmiert bzw die dahinterliegende Logik falsch formuliert hat, etwas sicher funktionierendes Blinklicht bauen?

Grüße Uwe

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