ich würde gerne den NRF24L01 verwenden. Jedoch bin ich mir total unsicher, ob die rechtlich erlaubt sind. Soweit ich weiß, darf man ohne CE und Konformitätsprüfung keine Frequenzen nutzen. Weiß jemand darüber mehr?
pingufreak83:
ich würde gerne den NRF24L01 verwenden. Jedoch bin ich mir total unsicher, ob die rechtlich erlaubt sind. Soweit ich weiß, darf man ohne CE und Konformitätsprüfung keine Frequenzen nutzen. Weiß jemand darüber mehr?
ich würde gerne den NRF24L01 verwenden. Jedoch bin ich mir total unsicher, ob die rechtlich erlaubt sind. Soweit ich weiß, darf man ohne CE und Konformitätsprüfung keine Frequenzen nutzen. Weiß jemand darüber mehr?
Auf bestimmten Frequenzen wie auch auf 2.4 GHz gibt es "Allgemeinlizenzen der Bundesnetzagentur für Geräte kleiner Leistung und kurzer Reichweite. Geräte, die die Spezifikation einhalten, dürfen in Deutschland betrieben werden. Vergleichbare Regelungen gibt es in anderen Ländern.
Eine CE-Kennzeichnung wird in der EU für "Geräte" benötigt, die (wie es im Amtsdeutsch heißt) "in den Verkehr gebracht" werden. Normalerweise würde man ""verkauft" sagen.Reine "Komponenten" die erst zu einem "Gerät" verbunden werden, brauchen kein CE.
Wenn Du ein NRF24L01-Modul mit einem Arduino verbindest, bist Du der "Hersteller eines "Geräts" und damit für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Zum Beispiel darf das so entstandene Gerät dann von Dir ohne CE-Kennzeichnung nicht verkauft bzw. !in den Verkehr gebracht" werden.
Wenn Du rechtlich auf der relativ sicheren Seite sein möchtest, dann beachte:
Verkaufe keine von Dir (aus Komponenten) zusammengebauten Funkgeräte!
Verwende nur Komponenten, mit denen Du eine Chance hast, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten!
(Die "typischen NRF24L01 -Module tun das)
(Es gibt allerdings auch "Nachbrenner"-NRF24L01-Module mit zusätzlichem Verstärker, mit denen Du keine Chance auf Einhaltung der Vorgaben der Bundesnetzagentur für die Allgemeinlizenz mehr hast. Diese Nachbrenner-Module mit illegal hoher Sendellistung läßt Du am besten liegen und verwendest sie nicht, sonst kannst Du auch Dein WLAN im Haus tören, und das WLAN Deiner Nachbarn noch dazu außer Gefecht setzen. Meßeinsätze von Funkmeßwagen der Netzagentur müssen bezahlt werden, und dabei gilt das Besteller-Prinzip nur eingeschränkt: Wer den Netzagentur-Meßtrupp bestellt, der bezahlt den Einsatz. Es sei denn die Netzagentur findet einen Störsender, daann zahl den Einsatz der Betreiber des Sörsenders.
Hast Du konkrete Fragen zu einem bestimmten Funkmodul und ob man damit nur illegale Geräte bauen kann oder eine Chance hat, die Vorgaben der Netzagentur einzuhalten?
Auch durch Benutzung einer Richtantenne am Sender kann ein ansonsten die Vorgaben einhaltendes Modul illegal werden und die erlaubte Sendeleistung überschreiten. Eine Richtantenne bündelt die Sendeleistung auf einen kleineren Raumwinkel als eine 360°Antenne.
Grüße Uwe